Serie Grundbuch – Teil 1: Scheidung

Nur wenige Immobilienbesitzer wissen, warum das Grundbuch so wichtig ist. Dabei muss doch jeder im Grundbuch eingetragen sein, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt. Falsche Informationen können sich katastrophal auswirken. Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, dem empfehlen Experten, ein paar Grundlagen zum Grundbuch zu kennen – zum Beispiel im Falle der Scheidung.

Um es einfach zu machen, stellen wir uns folgende Situation vor: Ein junges Ehepaar legt sich eine eigene Immobilie zu. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages müssen sich – laut Gesetz – die neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Aber wer gilt bei einem Ehepaar als Hausbesitzer? Im Falle einer Scheidung wird diese Eintragung spätestens wichtig. Anwälte empfehlen grundsätzlich, dass sich beide Partner als Besitzer eintragen lassen.

Dass beide eingetragen sind, muss jedoch nicht bedeuten, dass das Eigentum zur Hälfte geteilt wird. Nehmen wir zum Beispiel an, die Ehefrau hat eine große Summe Geld geerbt und trägt deshalb einen größeren Teil der Kosten. Ihr Mann bezahlt deshalb weniger. Dennoch lassen sich beide zu gleichen Teilen als Besitzer eintragen. Denn an eine Scheidung denken Sie nicht.

Die Scheidung

Nach ein paar Jahren kommt es allerdings doch zur Scheidung. Die Frau möchte mit dem gemeinsamen Kind im Eigenheim wohnen bleiben. Ihr Ex-Mann soll aus dem Grundbuch als Besitzer ausgetragen werden. Ihm steht nun die Hälfte der Immobilie zu, obwohl sie beim Kauf mehr gezahlt hat.

Die Übertragung

Die beiden beauftragen einen Immobilienprofi, der den aktuellen Wert der Immobilie ermittelt. Das Ergebnis: der Wert ist gestiegen. Die Frau muss ihrem Ex-Mann also einen entsprechend hohen Wertausgleich zahlen. Für sie wäre es am günstigsten gewesen, wenn sie eine Zwei-Drittel-Lösung gewählt hätten. Denn auch wenn sie als Alleineigentümerin im Grundbuch gestanden hätte, müsste sie ihrem Ex-Mann einen fünfzigprozentigen Zugewinnausgleich zahlen.

Der Verkauf

Die Frau rechnet ihre Möglichkeiten durch und kommt zu dem Ergebnis, dass sie die Unterhaltskosten für die Immobilie nicht tragen kann, wenn sie ihren Ex-Mann auch noch mit einer so hohen Summe auszahlen muss. In zwei eigenständige Wohneinheiten kann die Immobilie wegen des Schnitts ebenfalls nicht geteilt werden. Auch von einer Vermietung und geteilten Mieteinahmen sehen sie wegen des Verwaltungsaufwands ab.

So entscheiden Sie sich am Ende für den Verkauf der Immobilie. Dafür beauftragen sie einen Makler, der hilft, schnell einen Käufer zu finden. Ihm gelingt es sogar einen Preis auszuhandeln, der über der Werteinschätzung liegt. Den Gewinn teilen sich die Ex-Partner.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

 

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